Änderungen LebensmittelkontrolleLebensmittelkontrolle Seit dem 1. Januar 2020 ist der Kanton für die Lebensmittelkontrolle zuständig und die Gemeinden sind von diesen Aufgaben vollständig entlastet. Durch die Entlastung der Gemeinde im Bereich Lebensmittelkontrolle sind die Gebühren für den Bereich Lebensmittelkontrolle wirkungslos und können aus dem Gebührentarif gestrichen werden. Die Aufhebung von Art. 36 wird bei der nächsten Revision der Gebührenverordnung bei der Gemeindeversammlung beantragt. Dokument Gebuhren_Lebensmittel.pdf (pdf, 451.8 kB) Datum der Neuigkeit 9. Sept. 2020
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