Amtl. Publik. Wahlanordnung Friedensrichter*in
In Anwendung von Art. 8, Erneuerungswahlen, GO sowie § 48 ff. GPR sind bis spätestens 14. Dezember 2020 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Truttikon einzureichen (Ablauf der Frist von 40 Tagen nach der Publikation). Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können Rufname, Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Datum der Neuigkeit 4. Nov. 2020