Kostenbeteiligung HofzufahrtenMit Eingabe vom 10. Januar 2019 beantragt die Flurgenossenschaft Truttikon, dass die Gemeinde sich mit 33% an den Restkosten für die Hofzufahrten beteiligen soll. Sie begründen ihren Antrag damit, dass sich die Gemeinde bereits in den 80er-Jahren an den Kosten für den Belag beteiligt habe. Ausserdem würden die Zufahrten auch öffentlich benutzt. Dokument Kostenbeteiligung_Hofzufahrt.pdf (pdf, 1058.3 kB) Datum der Neuigkeit 31. Jan. 2019
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