Waldbrandgefahr im ganzen KantonSeit längerer Zeit hat es im Kanton Zürich keine nennenswerte Niederschläge gegeben. Im zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen und für die Jahreszeit warmen Wetter herrscht grosse Trockenheit. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine aussgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwarten, die zu einer Entspannung der Waldbrand-Gefahrenlage führen würden. Bereits der Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachsam weggeworffenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet. Diese Gefahr verschjärft sioch mit jedem TAg. Damit ist die Voraussetzung für ein generelles Feuerverbot im Wald oder Waldesnähe gemäss § 18 Abs. 2 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz gegeben.
22. April 2020, Kantonales Amt für Landschaft und Natur Dokument 2020_Vorlage_Plakat_Feuerverbot_Wald_Kanton_ZH.pdf (pdf, 1776.6 kB) Datum der Neuigkeit 23. Apr. 2020
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