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Ausserordentliche Gemeindeversammlung

27. Sept. 2018, 20.00 Uhr - 21.45 Uhr

Ort

Gemeindehaus grosser Saal
8467 Truttikon

Kontakt

Schreiberin
gemeinde@truttikon.ch

Informationen

Beschreibung

Gemeindeversammlung vom 27. September 2018

 

 

Die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Truttikon hat die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde

Die Gemeindeordnung wurde den Stimmbürgern vorgestellt.

  1. Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde

Die Gemeindeordnung wurde den Stimmbürgern vorgestellt.

  1. Polizeiverordnung

Die Polizeiverordnung wurde einstimmig angenommen.

  1. Ersatz Trefferanzeige Schiessanlage

Die Vorlage wurde mit zwei Gegenstimmen genehmigt.

  1. Anfrage der Stimmberechtigten gemäss § 17 Gemeindegesetz

Es sind keine Anfragen eingereicht worden.


Das Versammlungsprotokoll liegt ab Montag, 8. Oktober 2018 während den Öffnungszeiten 30 Tagen in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf. Zudem kann es auf der Homepage
www.truttikon.ch unter Politik/Gemeindeversammlungen eingesehen werden.

Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen:

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG),

  • innert 30 Tagen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung schriftlich Rekurs (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG)

  • und im Übrigen wegen Verletzungen von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit d i.V.m. §19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

 

Truttikon, 3. Oktober 2018

Gemeinderat Truttikon

Voraussetzungen
Abstimmen dürfen die Stimmberechtigen von Truttikon

Dokumente

Name
Protokoll_27.09.2018.pdf Download 0 Protokoll_27.09.2018.pdf