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KESB Winterthur-Andelfingen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, wenn sie nicht selber dazu in der Lage sind. Zum Beispiel, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.

Erhält die KESB eine Meldung über eine Gefährdungssituation, dann klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Eine so genannte Gefährdungsmeldung können die betroffene Person selbst, Angehörige, Nachbarn, Polizei oder andere Personen machen. Die Abklärung erfolgt in einem Verfahren und endet in einem Entscheid, gegen den Beschwerde erhoben werden kann. Die Verfahren sind in der Regel kostenpflichtig.

Nötigenfalls ordnet die KESB eine Beistandschaft an und beauftragt eine Beiständin oder einen Beistand mit der Führung des Mandats. Die Mandate werden durch berufliche oder private Beistandspersonen geführt. Die beruflichen Beiständinnen und Beistände gehören einer von der KESB unabhängigen Berufsbeistandschaft an.

Kontakt

KESB Winterthur-Andelfingen
Bahnhofplatz 17
8403 Winterthur
Tel. 052 304 27 51
Fax 052 267 65 76
www.kesb@win.ch

Website

Öffnungszeiten

Mo-Do 08:00-12:00 13:30-17:00, Fr 08:00-12:00 13:30-16:00