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Steuererklärung Fristerstreckung

Ist es Ihnen nicht möglich, innert der gesetzlichen Frist die Steuererklärung einzureichen?
Sie können schriftlich oder per Email an esther.vogel@truttikon.ch eine Verlängerung der Einreichefrist beantragen.

Fristerstreckungsgesuche müssen bis zum 31. März eingereicht werden und werden längstens bis zum 30. November gewährt. Eine Fristerstreckung muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Verlängerungen von gewährten Fristen müssen vor deren Ablauf eingehen.

Aufgrund der Weisung des Kantonalen Steueramtes werden Gesuche, die schriftlich eingereicht werden, nicht mehr bestätigt.

Preis

gratis

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