Wer AHV-Beiträge zahlt oder bezieht, erhält einen AHV-Ausweis.
Wenn der Name geändert hat - z.B. nach Heirat oder Scheidung - oder nach einem Verlust stellt die zuständige Ausgleichskasse einen neuen AHV-Ausweis aus.
- Arbeitnehmende bestellen einen neuen AHV-Ausweis über den Arbeitgeber.
- Die übrigen Versicherten bestellen einen neuen AHV-Ausweis direkt bei ihrer Ausgleichskasse.
- Wer im Ausland wohnt, bestellt einen neuen AHV-Ausweis bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf.
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