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AHV-Zweigstelle

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

  • Auskunftserteilung zur AHV und IV
  • Altersrenten- und IV-Anmeldung
  • Anmeldung Selbständige und Nichterwerbstätige
  • Abklärung betreffend Zusatzleistungen, Familienzulagen und Hilflosenentschädigung


Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung (ca. 6 Monate vorher) erforderlich ist.

Weitere Informationen und Formulare zum Download finden Sie unter: www.svazurich.ch

Für Menschen, die ein Unternehmen gründen wollen,erhalten Sie Informationen auf der Webseite www.gruenden.ch

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Hinterdorfstrasse 2
8467 Truttikon
Tel. 052 317 24 26
melanie.suesstrunk@truttikon.ch

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