Vogelgrippe - Schweiz zum Kontrollgebiet ernannt
Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der unsicheren Risikolage erklärte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag, 24. November 2022, die gesamte Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet. Es gelten somit vorbeugende Massnahmen, die umfassend eingehalten werden müssen, damit Hausgeflügel vor der Vogelgrippe geschützt
ist.
Die Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe gelten schweizweit ab dem kommenden Montag, 28. November 2022, und bis mindestens 15. Februar 2023.
Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Dokument "Geflügelhaltungen; Kontrollgebiet".
Zugehörige Objekte
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2022-11-28_Geflugelhaltungen_Kontrollgebiet.pdf | Download | 0 | 2022-11-28_Geflugelhaltungen_Kontrollgebiet.pdf |