http://www.truttikon.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=33738
23.04.2021 02:07:17
Sie haben sich entschieden unsere Gemeinde zu verlassen?
Sie können sich aber auch weiterhin gerne am Schalter melden.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir:
Bitte beachten Sie bei einem Wegzug ins Ausland:
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