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Abmeldung / Wegzug

Sie haben sich entschieden unsere Gemeinde zu verlassen?

Alle volljährigen Personen können Ihren Umzug innerhalb der Schweiz über e-UmzugSwiss melden. Die Angaben zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Startseite des Portals. Ihre Angaben werden automatisch an die betroffenen Gemeinden weitergemeldet.


Sie können sich aber auch weiterhin gerne am Schalter melden.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Schriftenempfangsschein (Heimatausweis)

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir:

  • Ausländerausweis

 

 

Denken Sie bitte daran, Daniel_Winteler zu informieren, dass der Wasserstand bei Auszug abgelesen werden kann.


Bitte beachten Sie bei einem Wegzug ins Ausland:

 

  • frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise)
  • Bestimmung eines Vertreters mit Wohnsitz in der Schweiz für die Entgegennahme der Steuerbetreffnisse.
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz betreffend Auslandurlaub/Auslandabwesenheit
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