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Identitätskarte

Für den Antrag einer Identitätskarte muss jede Person persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Minderjährige oder nicht mündige Personen müssen von ihrer gesetzlichen Vertretung begleitet werden.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr, schwarzweiss oder farbig von guter Qualität). Fotos, welche nicht den Kriterien der Fotomustertafel entsprechen, werden zurückgewiesen.
  • Alte Identitätskarte - Bei Verlust oder Diebstahl wird eine Verlustmeldung der Polizei verlangt. Diese erhalten Sie kostenlos auf jeder schweizerischen Polizeistelle.
  • Bei Minderjährigen oder nicht mündigen Personen muss die gesetzliche Vertretung zusammen mit dem Antragsteller persönlich vorsprechen und auf dem Antrag unterschreiben.
  • Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind beantragt wird ist ebenfalls ab Geburt ein Passfoto mitzubringen. Es werden keine Kindereinträge im Reisepass der Eltern vorgenommen. Ab dem 7. Altersjahr müssen die Kinder persönlich mit einem Elternteil in der Gemeindekanzlei erscheinen und auf dem Antragsformular unterschreiben.


Pass und Kombi-Antrag

Die Identitätskarte kann auch kombiniert mit einem Pass beantragt werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn in naher Zukunft auch ein Pass benötigt wird, weil die Gebühren eines Kombi-Ausweises tiefer sind als wenn der Pass und die ID einzeln ausgestellt werden. Allerdings ist in diesem Fall auch die Identitätskarte beim Passbüro des Kantons Zürich zu beantragen.
Weitere Angaben finden Sie unter: Passbüro Kanton Zürich

 

Preis

35.00 - 70.00

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