Achtung: Risiko aufgrund von Grünast- und Kronenbrüchen im Wald
In letzter Zeit sind Vertreter des kommunalen und kantonalen Forstdienstes öfters befragt worden, wie es mit der Sicherheit im Wald angesichts der trockenheitsbedingten Grünast- und Kronenbrüche aussehe und ob der Wald nicht für gewisse Aktivitäten gesperrt werden sollte.
Die Abteilung Wald hat die Sachlage erörtert und ist zu folgenden Schlüssen gekommen:
Rechtslage
Grundsätzlich darf Wald nicht abgesperrt werden (Art. 14 Waldgesetz). Zugangsbeschränkungen dürfen nur aufgrund öffentlicher Interessen und für bestimmte, klar bezeichnete Gebiete erlassen werden. Eine grossflächige, unspezifische Sperrung ist damit nicht rechtmässig.
Sicherheitsüberlegungen
Grünast- und Kronenbrüche kommen bei trockenen Bäumen gehäuft vor, und sie sind nicht voraussehbar. Es ist nicht mit vernünftigem Aufwand möglich, prophylaktische Kontrollen und Massnahmen vorzunehmen. Andererseits ist die Häufigkeit solcher Brüche klein. Gewitter und Starkwinde führen zu wesentlich mehr brechenden Ästen und Bäumen.
Grundlage für die Beurteilung ist aus Sicht der Abteilung Wald eine Risikobetrachtung, also die Frage, wie wahrscheinlich und wie schwerwiegend mögliche Ereignisse sind. Ein abbrechender Ast oder ein Kronenteil, der einen Menschen trifft, kann tödlich sein. Dies tritt aber nur ein, wenn der Mensch genau zur entsprechenden Zeit am entsprechenden Ort ist. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr klein. Deshalb ist das aktuell aufgrund der trockenheitsbedingten Brüche entstehende zusätzliche Risiko für ein Individuum vernachlässigbar – gemessen an allen Risiken, denen dieses Individuum ausgesetzt ist.
Anders sieht es möglicherweise aus, wenn man das kollektive Risiko von Gruppen beurteilt. Wenn sich eine Personengruppe (Schulklasse o.ä.) längere Zeit an einem Ort mit relativ hoher Gefahr aufhält (z.B. unter einem Baum mit ausladenden dicken Ästen), kann daraus ein für die Beurteilung relevantes kollektives Risiko der Gruppe resultieren.
Was heisst das nun konkret im Wald? Für einzelne Personen besteht aus Sicht der Abteilung Wald kein Grund, nur aufgrund der Grünast- und Kronenbruchgefahr nicht in den Wald zu gehen. Es ist aber sinnvoll, wenn sich Gruppen nicht unnötig lange am gleichen Ort unter grosskronigen Bäumen aufhalten.
Die Abteilung Wald rät davon ab, Waldgebiete wegen den Grünast- und Kronenbrüchen zu sperren. Erstens ist wie ausgeführt das zusätzliche individuelle Risiko sehr klein, zweitens wird damit nicht (mehr) abgesperrter Wald quasi als ‘sicher’ dargestellt. Wenn dann etwas in einem nicht (mehr) abgesperrten Bereich ein Unfall passiert, stellt sich rechtlich möglich erweise die Frage, wieso dieser Bereich nicht abgesperrt war.
Der Entscheid darüber, ob ein Waldbesuch mit Gruppen stattfinden soll, liegt in keinem Fall beim Forstdienst, sondern immer bei den für die Gruppenaktivitäten verantwortlichen Stellen oder Personen. Der Forstdienst kann allenfalls eine fachliche Einschätzung zur Gefahrenlage vornehmen, aus der sich aber keine Verantwortlichkeit ableiten lässt.
Schliesslich ist daran zu erinnern, dass ein Begehen des Waldes immer mit Risiken aufgrund waldtypischer Gefahren verbunden ist. Der Wald bleibt ein Naturraum ohne normiertes Sicherheitsniveau. Wer in den Wald geht, übernimmt eine nicht delegierbare Verantwortung für sich selbst und betreute Personen. Deshalb ist auch bei Starkwind, Gewitter, Nassschnee, Hagel etc. von Waldbesuchen eher abzuraten