Gemeindeversammlung
Ort
Gemeindehaus grosser Saal8467 Truttikon
Aufgaben
- Abnahme der Jahresrechnung
- Festsetzung des Voranschlags
- Festsetzung des Steuerfusses
- Bewilligung von grösseren Krediten
- Abnahme von Neuerungen sowie Neufassungen von Verordnungen
Kompetenzen
- Beschlüsse über neue einmalige Ausgaben und Zusatzkredite für die Erhöhung von einmaligen Ausgaben bis Fr. 1'000 000.- und über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben und Zusatzkredite für die Erhöhung von jährlich wiederkehrenden Ausgaben bis Fr. 200 000.-, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist;
- die Genehmigung von Bauabrechnungen über neue Ausgaben, die von den Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung beschlossen worden sind;
- die Vorfinanzierungen von Investitionen;
- den Erwerb von Grundeigentum und von dinglichen Rechten an Grundstücken sowie den Verkauf, den Tausch und die Abgabe im Baurecht von Grundeigentum von mehr als Fr. 45'000.- im Einzelfall.
Gemäss Gemeindeordnung der Gemeinde Truttikon
Voraussetzungen
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