Teilweise Aufhebung allgemeines Feuerverbot in der Gemeinde Truttikon
Die Waldbrandgefahr bleibt bestehen. Feuer können jederzeit ausbrechen und sich insbesondere bei trockenen Verhältnissen rasch ausbreiten. Brennende Streichhölzer, Funkenflug sowie Blitzschläge können Waldbrände verursachen.
Das absolute Feuerverbot gilt weiterhin im Wald und bis 50 Meter ab Waldrand. Offene
Feuer im Freien sind in diesem Bereich nicht gestattet.
Neu gilt:
Das Feuerverbot im Siedlungsgebiet wird per 4. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Da-
mit sind beispielsweise Gartengrills, Pizzaöfen und ähnliche Geräte im Siedlungsgebiet wieder erlaubt.
Die Nutzung erfolgt jedoch eigenverantwortlich und unter Einhaltung der erforderlichen Sicher-
heitsvorschriften.
Insbesondere gilt:
• Grill- und Feuerstellen müssen kippsicher und auf einem feuerfesten Untergrund aufge-
stellt werden.
• Feuer und Glut sind jederzeit zu beaufsichtigen.
• Funkenflug ist unbedingt zu vermeiden.
• Bei starkem Wind oder erhöhter Brandgefahr ist auf Feuer und Grillieren im Freien zu
verzichten.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Die Lage wird laufend geprüft und die Massnahmen werden
dementsprechend angepasst.
Die Bevölkerung wird gebeten, Rauch oder Brände unverzüglich über die Notrufnummer 118 der Feuerwehr zu melden.
Weiterhin ist aufgrund der angespannten Situation sparsam mit Trinkwasser umzugehen.
Gemeinderat Truttikon