Neuverpachtung von landwirtschaftlichem Kulturland
Neuverpachtung von landwirtschaftlichem Kulturland
Für die Pachtperiode 2026 – 2032 verpachtet die Politische Gemeinde Truttikon folgendes, auf den 1. Januar 2027 frei werdendes, landwirtschaftliches Kulturland:
- Kat.-Nr. 323, Berg, 111.8 Aren, Pachtzins Fr. 7.00/Are
- Teilfläche Kat.-Nr. 653, Riet, 27 Aren, als Biodiversitäts-Fläche, Pachtzins Fr. 2.00/Are
Die Verpachtung erfolgt unter Berücksichtigung nachstehender Kriterien:
Der / die Bewerber/-in soll,
- in der Gemeinde Truttikon den Wohnsitz haben
- kein eigenes Land an Dritte verpachten
- direktzahlungsberechtig sein
- das 60. Altersjahr noch nicht erreicht haben oder eine wahrscheinliche Hofnachfolge ausweisen können
- nicht bisheriges Gemeindepachtland unterverpachtet haben
- bisheriges Gemeindepachtland ordentlich bewirtschaftet haben
- das landwirtschaftliche Gewerbe als Haupterwerb führen
Interessentinnen und Interessenten können ihre schriftliche Bewerbung mittels Anmeldeformular bis spätestens am 15. November 2026 an den Gemeinderat Truttikon, Hinterdorfstrasse 2, 8467 Truttikon, einreichen.
Truttikon, 15. Oktober 2026 Gemeinde Truttikon
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Anmeldeformular Neuverpachtung Kulturland (PDF, 138 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular Neuverpachtung Kulturland |