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Neuverpachtung von landwirtschaftlichem Kulturland

15. Oktober 2026

Neuverpachtung von landwirtschaftlichem Kulturland

Für die Pachtperiode 2026 – 2032 verpachtet die Politische Gemeinde Truttikon folgendes, auf den 1. Januar 2027 frei werdendes, landwirtschaftliches Kulturland:

  • Kat.-Nr. 323, Berg, 111.8 Aren, Pachtzins Fr. 7.00/Are
  • Teilfläche Kat.-Nr. 653, Riet, 27 Aren, als Biodiversitäts-Fläche, Pachtzins Fr. 2.00/Are
     

Die Verpachtung erfolgt unter Berücksichtigung nachstehender Kriterien:
 

Der / die Bewerber/-in soll,

  • in der Gemeinde Truttikon den Wohnsitz haben
  • kein eigenes Land an Dritte verpachten
  • direktzahlungsberechtig sein
  • das 60. Altersjahr noch nicht erreicht haben oder eine wahrscheinliche Hofnachfolge ausweisen können
  • nicht bisheriges Gemeindepachtland unterverpachtet haben
  • bisheriges Gemeindepachtland ordentlich bewirtschaftet haben
  • das landwirtschaftliche Gewerbe als Haupterwerb führen
     

Interessentinnen und Interessenten können ihre schriftliche Bewerbung mittels Anmeldeformular bis spätestens am 15. November 2026 an den Gemeinderat Truttikon, Hinterdorfstrasse 2, 8467 Truttikon, einreichen.
 

Truttikon, 15. Oktober 2026                                                Gemeinde Truttikon

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Anmeldeformular Neuverpachtung Kulturland (PDF, 138 kB) Download 0 Anmeldeformular Neuverpachtung Kulturland