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Waldbrandgefahr: Weiterhin Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

4. September 2026

Im Kanton Zürich herrscht wegen der anhaltenden Trockenheit weiterhin grosse Waldbrandgefahr. Die Niederschläge der vergangenen Tage waren zu gering, um die Situation nachhaltig zu entspannen. Im Kanton Zürich gilt darum weiterhin ein absolutes Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.

Im Zürcher Wald ist es nach wie vor sehr trocken. Obwohl es in den vergangenen Tagen verbreitet geregnet hat, sind die obersten Bodenschichten sowie Blätter und Totholz am Waldboden nach der wochenlangen Trockenheit noch nicht wieder durchfeuchtet. In den nächsten Tagen ist weiter mit sehr warmem und trockenem Wetter zu rechnen, was die Gefahr ansteigen lässt. Deshalb herrscht immer noch grosse Waldbrandgefahr, und es ist weiterhin verboten, im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigten Plätzen).

Zur Entspannung der Situation und zu einer Aufhebung des Verbots sind weitere ergiebige, flächendeckende Niederschläge erforderlich. Die Abteilung Wald der Baudirektion verfolgt die Entwicklung weiterhin aufmerksam. 

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.