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Individuelle Prämienverbilligung

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung.

Alle Personen, die gemäss ihren Steuerzahlen Anspruch auf die Prämienverbilligung haben, werden von der Gemeindeverwaltung automatisch erfasst und an die Sozialversicherungsanstalt (SVA) gemeldet. Sie erhalten von der SVA Zürich einen persönlichen Antrag, der innert 2 Monaten unterzeichnet zurückgeschickt werden muss. Wird der Antrag nicht fristgerecht eingereicht, entfällt der Anspruch auf die IPV.

Massgebend für die Prämienverbilligung im Kanton Zürich sind
  • das steuerbare Einkommen,
  • das steuerbare Vermögen und
  • der zivilrechtliche Wohnsitz am 1. Januar des Vorjahres, für das die Prämienverbilligung ausgerichtet wird.

Sollten Sie keine Prämienverbilligung erhalten haben, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben, bitten wir Sie, das Formular Nachmeldung auszufüllen (Punkte 3-9) und mit einer Kopie der Krankenkassenpolice(n) auf der Gemeinde Truttikon abzugeben.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der SVA Zürich:
https://www.svazurich.ch/praemienverbilligung

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gratis

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