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Abstimmungsanordnung

11. August 2025

Gestützt auf Art. 57 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist der Gemeinderat für die Anordnung der Urnenabstimmung zuständig. Die Anordnung ist mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstag zu veröffentlichen.

Die Gemeindeurnenabstimmungen über die Teilrevisionen der Gemeindeordnungen der Politischen Gemeinde und Primarschulgemeinde Truttikon werden auf Sonntag, 28. September 2025, angesetzt.

Den Stimmberechtigten werden einzeln die nachstehenden Fragen zur Beantwortung mit Ja oder Nein bzw. durch Ankreuzen vorgelegt:

Stimmen Sie der Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Truttikon zu?

Stimmen Sie der Teilrevision der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Truttikon zu?

Diese Urnenabstimmungen werden nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) durchgeführt. Die Abstimmungsweisung zur Vorlage wird den Abstimmungsunterlagen beigelegt.

Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.  

Rechtsmittel  
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Beweismittel sind, soweit möglich, beizulegen.  

wahlleitende Behörde
Gemeinderat Truttikon